- Daktyloskopie
- Dak|ty|lo|sko|pie auch: Dak|ty|los|ko|pie 〈f. 19; unz.〉 = Fingerabdruckverfahren [<grch. daktylos „Finger“ + skopein „schauen“]
* * *
Daktyloskopiedie, -/...'pi |en, Fingerabdruckverfahren, Auswertung der Merkmale des Hautleistenreliefs (Hautleisten), besonders der Fingerbeeren, also der Fingerabdrücke, dient dem polizeilichen Erkennungsdienst (Identifizierung); unter rechtlich geregelten Voraussetzungen (Polizeigesetze der Länder, § 81 b StPO) dürfen Fingerabdrücke auch gegen den Willen des Betroffenen aufgenommen werden. Die Daktyloskopie beruht auf der Erkenntnis, dass aus den Hautleisten ständig ein gewisses Quantum Emulsion -Schweiß und Talg - abgesondert wird (sodass auf ohne Handschuhe berührten Gegenständen je nach Beschaffenheit der Oberfläche ein Abdruck von ihnen entsteht, der mit verschiedenen Methoden sichtbar gemacht werden kann), und auf der Unveränderlichkeit des Leistenbildes eines jeden Menschen während seines Lebens, wobei die Fülle der in individueller (zufälliger), aber absolut stabiler Kombination auftretenden Einzelmerkmale eine Wiederholung desselben Bildes bei einem anderen Menschen (Einmaligkeit) als praktisch ausgeschlossen gelten lässt. Mit computergesteuerten Anlagen können in kurzer Zeit Fingerabdrücke mit den umfangreichen Abdrucksammlungen der Kriminalämter verglichen und gegebenenfalls einem bestimmten Individuum zugeordnet werden; seit 1981 wird beim Bundeskriminalamt eine elektronische Datenverarbeitungsanlage zur Daktyloskopierecherche eingesetzt. Die bisherige Kartierung in einer Kurzformel aus 18 Zeichen wurde durch eine Verschlüsselung von rd. 1 000 Zeichen pro 10-Finger-Abdruck ersetzt. Nach Eingabe eines Neuzugangs vergleicht der Computer diesen mit den etwa 20 Mio. gespeicherten Fingerabdrücken in durchschnittlich 120 Sekunden. Der Identitätsnachweis gilt als erbracht, wenn Abdruckspur und Vergleichsspur zwölf oder bei Bestimmbarkeit des Grundmusters mindestens acht übereinstimmende anatomische Merkmale aufweisen; Wahrscheinlichkeitsangaben sind nicht üblich. - Die Daktyloskopie wurde 1851 von B. Welker in die Anthropologie, von F. Galton und E. R. Henry (1901) in die Kriminalistik eingeführt; von H. Wilder wurde das Verfahren 1903 auf Hand- und Fußflächen ausgedehnt.H. Rother: D. (1967);L. Loeffler: Papillarleisten- u. Hautfurchensystem, in: Humangenetik, hg. v. E. Becker, Bd. 1, Tl. 2 (1969).* * *
Dak|ty|lo|sko|pie, die; -, -n [zu griech. skopeĩn = betrachten, beschauen]: Verfahren zum Herstellen von Fingerabdrücken.
Universal-Lexikon. 2012.